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  Frankfurt am Main 23 February, 2012
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Internationaler Verein für die Förderung der Schulausbildung
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Wer sind wir und was wollen wir : [Verein Statut Drucken]

Wer sind wir?
wir sind eine internationle Gruppe, die die Interesse der Kinder, insbesondere das Recht auf eine gute Schulausbildung , als Priorität hält. Wir wollen dass jedes Kind, egal welche Nationalität, oder Soziales Status, die gleiche Chancen hat, seine Begabungen, und Interessen wahrnehmen zu können. Wir wollen Diskrimierung vermeiden. Wir sind alle Berufstätig und machen diese Tätigkeit ehrenamtlich.
Wir wollen dass die Sonderschule auch nicht mehr gibt in dieser aktuellen Ausführung, sogar dass es abgeschafft wird. Treten Sie ein und werden Sie Mitglied eine starke Gemeinschaft zur Wohl unsere Kinder für eine besseren Zukunft für uns allem. Nur zufriedene und gerecht behandelten Kinder werden für eine angstfrei Zukunft sorgen.

Z w e c k:
1. Zweck des Vereins ist es, Kindern und Jugendlichen im Schulalter und ihren Familien zu helfen, eine adäquate Eingliederung ins deutsche Schulsystem zu finden
2. Bewertung und Erläuterung der realen Lernfähigkeit, des persönlichen Interesses und Begabung in Zusammenarbeit mit den Lehrern.
3. Vorbeugung der Abgrenzung in den Sonderschulen, ins-besondere für Schüler, die aus den schwächsten Gesellschafts-schichten stammen.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsfähigen Zwecke verwendet werden.
5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Er darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft (Verein) fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vereinstätigkeit:
1. Beratung und psychologische Betreuung für Schüler, die schulische und Integrationsschwierigkeiten aufweisen und deren Eltern.
2. Beratung und Gewährung von Rechtsschutz im Falle von schulischen Konflikten und ggf. für die Abmeldung aus der Sonderschule
3. Orientierungsangebot bezüglich der Wahl des passenden Bildungs- bzw. Weiterbildungsweges.
4. Elternberatung bei schulischen Konflikten sowohl mit der Leherer als auch mit der Istitutionen z.B. Schulamt, Jugendamt.

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Mitgiedschaft
1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab dem 18. Lebensjahr werden.
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme des Mitglieds. Der Bewerber hat eine vorformulierte Aufnahmeerklärung schriftlich und unterzeichnet dem Vorstand vorzulegen.
3. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Beitritt wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt und gilt mit Beginn des Monats als vollzogen. Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.
4. Mit der Aufnahmeerklärung erkennt der Bewerber die Satzung und alle bestehenden Beschlüsse aller Vereinsorgane für sich als verbindlich an.
5. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einer anderen Person überlassen werden.
6. Für die Mietgliedr und deren Kinder sind alle Angebote Kostenlos. Bei Eintritt fordern wir einen Beitrag von 10 Euro im Jahr, dass von Finanzamt als Spende anerkannt wird. Wir denken dass, die Kinder und deren Zukunft unzahlbar sind, deswegen, eine Investition von 10 Euro kann später viel mehr Eikommen generieren, wenn, ihre Kinder die Möglichkeit haben, Ihre realen Begabungen auszuüben, um Erflogsreich Berufuflich und zufriedene Erwachsen zu werden.

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